Kritische Rundmails 

Vielen ist nicht klar, dass es sich bei diesen Angaben um personenbezogene Daten handelt. Der Versand dieser Adressaten in einem offenen E-Mail-Verteiler kann deshalb schnell zu einem Datenschutzverstoß führen.

Personenbezogene Daten dürfen nach der DSGVO und dem BDSG nur dann an Dritte übermittelt oder gegenüber Dritten offengelegt werden, wenn hierfür eine Rechtgrundlage vorliegt. Wenn eine E-Mail nicht nur an einen Adressaten, sondern gleichzeitig auch an weitere Adressaten versendet werden soll, kann dafür natürlich der E-Mail-Verteiler genutzt werden. Existiert keine Rechtsgrundlage für die Offenlegung aller Adressaten, dürfen aber die weiteren Empfänger nicht offen in der Empfängerzeile angeben werden.

In diesem Fall gilt: Mehrere Adressaten müssen immer in das Feld BCC eingetragen werden. Anders als beim Feld CC Carbon Copy, ist der Inhalt von Feld BCC Blind Carbon Copy: für andere Adressaten nicht sichtbar.

Andernfalls können Konsequenzen drohen:

  • Die Betroffenen können sich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden. Stellt die Aufsichtsbehörde einen Datenschutzverstoß fest, kann sie ein Bußgeld verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hatte bereits im Jahr 2013 über einen entsprechenden Fall berichtet, in dem es von einem Datenschutzverstoß ausgegangen war. In einem aktuelleren vergleichbaren Fall vor der spanischen Datenschutzbehörde ist die Aufsichtsbehörde ebenfalls von einem Datenschutzverstoß ausgegangen.
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  • Auch können die Betroffenen wegen des Datenschutzverstoßes mit anwaltlicher Unterstützung eine Abmahnung aussprechen und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordern. Wird die Abmahnung über einen Anwalt ausgesprochen, drohen Anwaltskosten..