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Franzen Rechtsanwalt Fachanwaelte

WIR KÜMMERN UNS

GEMEINSAM UM IHR GUTES RECHT

Franzen Legal – Ihre Rechtsanwälte in Bremen

Wir sind stark in allen Fragen rund um Arbeitsrecht, künstlicher Intelligenz und Datenschutz.

Sie erreichen uns unter 

Telefon 0421 - 33 78 413 und per E-Mail kanzlei@franzen-legal.de

Arbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts - bundesweit, von Flensburg bis Freiburg. 

Das individuelle Arbeitsrecht umfasst den gesamten Bereich des Arbeitsverhältnisses – von der Anbahnung bis zu Beendigung. Im kollektiven Arbeitsrecht  steht die betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

Datenschutzrecht

Wir bieten Ihnen eine umfassende datenschutzrechtliche Beratung. Neben der Prüfung Ihrer Website auf Datenschutzkonformität, der Erstellung von Datenschutzerklärungen und dem Management von Betroffenen-Anfragen stehen wir Ihnen auch als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Als externe Datenschutzbeauftragte setzen wir den Datenschutz in Ihrem Unternehmen praxisnah und gesetzeskonform um. Dabei profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und Sachkunde. Ihr Vorteil: Sie werden entlastet, müssen keine eigenen Strukturen aufbauen und haben kompetente Ansprechpartner.

 

Mehr zum Thema Datenschutzbeauftragter

Aktuelle Entwicklungen

  • ChatGPT, Copilot und Co. im Unternehmen: Diese Regeln gelten

    ChatGPT, Copilot und vergleichbare Sprachmodelle sind im Arbeitsalltag angekommen. Ihr Einsatz ist rechtlich möglich. Unternehmen brauchen jedoch klare Nutzungsregeln, geeignete Zugänge und eine auf den konkreten Einsatz zugeschnittene Schulung der Beschäftigten.

    KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026

    Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung. Unternehmen müssen insbesondere offenlegen, wenn Menschen mit KI-Systemen interagieren oder mit bestimmten künstlich erzeugten Inhalten konfrontiert werden.

    Gewonnen und trotzdem gekündigt

    Räumt ein Arbeitgeber die Unwirksamkeit seiner Kündigung ausdrücklich ein und fordert er den Arbeitnehmer ernsthaft zur Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses auf, kann dessen Arbeitspflicht trotz eines noch laufenden Kündigungsschutzprozesses wieder aufleben. Bleibt der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung weiterhin der Arbeit fern, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 9. Januar 2026 – 10 SLa 615/25.

  • Künstliche Intelligenz und die Hinzuziehung von Sachverständigen

    Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend. Betriebsräte stehen vor der Herausforderung, die Auswirkungen von KI-Systemen auf die Beschäftigten zu verstehen und die Einführung mitzugestalten. 

    Die Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG unterstützt den Betriebsrat bei der Bewältigung dieser Herausforderung. 

    zum Artikel

    KI - aber sicher!

    Über 60 % der Beschäftigten in Deutschland setzen KI-Tools bereits ein – oft ohne Vorgaben oder eigene vertiefte Kenntnisse der Materie. Das kann gehörig schief gehen, wie aus einem jüngst veröffentlichten Bericht von beck-aktuell zu entnehmen ist (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-koeln-312f13025-ki-schriftsatz-anwalt-halluzinationen-berufsrecht).

    Videokonferenzen im Arbeitsleben: Rechtliche Rahmenbedingungen für Aufzeichnung und Transkription

    In vielen Unternehmen sind moderne digitale Kommunikationssysteme wie Microsoft Teams, Zoom oder Cisco Webex nicht mehr aus dem Arbeitsalltag hinwegzudenken. Sie erleichtern die Zusammenarbeit erheblich, führen aber zwangsläufig auch zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Teilnehmenden. Das betrifft nicht nur Bild- und Tondaten, sondern auch Inhalte der Gespräche, Metadaten über Dauer und Zeitpunkt der Teilnahme sowie ggf. sensible Informationen aus dem persönlichen Umfeld.

Portrait Klaus-Dieter Franzen

Rechtsanwalt Klaus-Dieter Franzen

Ich kümmere mich seit 1996 um Ihr gutes Recht, regional, national und international.

Das kollektive Arbeitsrecht, künstliche Intelligenz und der Datenschutz bilden die zentralen Schwerpunkte meiner Tätigkeit, auch als Referent für Betriebsräte und in fachanwaltlichen Fortbilungen.

Meine Fach- und Sachkunde wird ausgewiesen durch die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV).

Ich bin Mitglied in folgenden Verbänden:

BvD Logo          GDD Logo 

      Mitglied im AnwaltVerein Logo         RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

Portrait David Franzen

Rechtsanwalt David Franzen

Rechtsberatung auf den Punkt – lösungsorientiert und verständlich.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise und einem klaren Blick für Ihre Bedürfnisse zur Seite.

Arbeitsrecht ist ein zentraler Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – von der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen über die Begleitung von Trennungs- und Kündigungssituationen bis zur Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Im kollektiven Arbeitsrecht unterstütze ich zudem bei Themen rund um Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen und betriebsverfassungsrechtliche Verfahren.

Im Datenschutzrecht unterstütze ich sowohl in der praktischen Datenschutzorganisation als auch bei der Durchsetzung von Betroffenenrechten. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter sorge ich für rechtssichere, alltagstaugliche Lösungen nach DSGVO.

 

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Kontakt

Franzen Legal | Rechtsanwälte
Klaus-Dieter Franzen | David Franzen

Altenwall 6 | 28195 Bremen
Telefon: +49 421 33 78 413
Telefax: +49 421-33 78 416
E-Mail: kanzlei@franzen-legal.de

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